Frage zum Vereinsrecht

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    • Frage zum Vereinsrecht

      Servus Leutz!

      Ich hab da mal paar Fragen zum Thema Vereinsrecht.
      Und zwar geht es mir darum welche persönliche Haftung ein Vereinsvorstand eingeht.
      Ich suche kein Halbwissen oder so aussagen ála ich hab da mal gehört dass...
      Mir geht es um Quellen!!!

      Also her mit euren Quellen zum Verreinsrecht!!!

      THX Lucky Loser
    • tja was ich genau wissen möchte is grad noch die große Frage...
      es is nur so bei uns im verein is es so dass im Herbst Vorstandswahlen anstehen und dass mich ein paar Geschichten die mir am WE so erzählt wurden nun ein bischen sensibilisiert haben das Thema Vorstandschaft nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und deswegen will ich mir jetzt mal über die Rechte und Pflichten und vor allem die Haftung eines Vorstandes klarer werden...

      THX für den Link!
    • Folgende Quelle ist äußerst hilfreich und leicht zu finden, wenn man ein wenig googelt ;)

      Jurathek

      Oder Direktlink auf das Forum der Jurathek zum Thema Vereinsrecht, in welchem wohl schon nahezu alle Fragen zum Vereinsrechts behandelt wurden:

      Forum Vereinsrecht der Jurathek
      [GLOW=#FF0000]if ($ahnung == false or $problem == true) { read FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; } else { use brain; make post; } eval { ask mum; 42; } [/GLOW]
    • generell gibts da nur zu sagen:
      der Vorstand haftet mit seinem eigenen bzw. ganzen Vermögen, falls der Verein ins Minus kommt. :nono:
      Außer du gründest einen e.V., dann nicht mehr. Da musst du aber ca. ein halbes Jahr einplanen, bis dies bei Gericht durch ist. :nixweiss: (bin grad selbst dabei, nen e.V. zu gründen :top:)


      grüßle :top:
    • Kommt auch noch ein wenig auf die Vereinsart an. Bei einem Schützenverein ist die Sache noch ein wenig anders zu betrachten, als in einem Schafkopfverein.

      Welchen Posten sollst du denn belegen? Als Kassierer oder Schriftführer kannst du am wenigsten falsch machen :nuts:

      Generell brauchst du vom Vorstand keine Angst zu haben wenn:

      - der Verein gemeldet und eingetragen ist
      - eine Haftpflichtversicherung besteht

      Zu erwähnen ist die DURCHGRIFFSHAFTUNG, also solltest du als Vorstandsmitglied (und im besonderen als Vorsitzender) grob fahrlässig gehandelt haben und daraus Schaden entstehen, kommt was auf dich zu. Das passiert aber auch, wenn du "nur" Vereinsmitglied bist und Mist baust..... :taetschel:

      Quelle habe ich nen Rechtsverdreher und einen Finanzhenkel, kannst mich gerne anrufen.
      Gruß Reiner

      .....immer eine Nasenlänge voraus :wink:
    • @ Albdriver: THX!
      Schriftführer und Admin bin ich schon...
      und jetzt wirds wohl evtl auf einem der 3 Vorstandspositionen weitergehen...
      aber erst gegen Ende des Jahres...

      Das ganze sind Motorradfreunde is ein e.V. und das mit der Haftpflicht muss ich mal noch klären...
      Das ich persönlich hafte wenn ich grob fahrlässig handle is mir auch klar. Aber ich hab ja net vor Mist zu bauen.
    • Original von Lucky Loser
      Unsere momentanen Vorstände haben nicht wirklich Ahnung wie das alles so is...


      Da gibt es leider sehr viele davon, hauptsache sie haben das sagen, und lassen dann andere machen :wall: :wall:
      Aus diesen Grund bin ich als Vorstand und Mitglied aus den Verein, ich machte alles, und andere wollten an die Macht. Nun sind die anderen an der Macht, und jetzt läuft gar nix mehr.
    • Original von Lucky Loser
      Das ich persönlich hafte wenn ich grob fahrlässig handle is mir auch klar. Aber ich hab ja net vor Mist zu bauen.


      Wobei man manchmal staunt, was vor Gericht alles als "grob fahrlässig" eingestuft wird. Dann dürfen sich die Versicherungen freuen, wenn sie nichts bezahlen müssen.

      Beispiel:
      Keine Chance auf Kaskoschutz hat [...], wer zum Beispiel während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy telefoniert und dadurch einen Unfall baut. Seinen Kaskoschutz verliert auch, wer im Handschuhfach stöbert, unaufmerksam fährt und die Hände vom Lenkrad nimmt.


      Oder:
      • Überfahren einer Verkehrsampel bei Rotlicht.
      • Überfahren eines Stoppschildes.
      • Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille.
      • Relative Fahruntüchtigkeit unter 1,1 Promille, wenn weitere “Ausfallerscheinungen“ hinzutreten, wie Fahrfehler oder schwankender Gang hinzutreten.
      • Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung.
      • Wenden auf der Autobahn.
      • Leichtfertige Überholvorgänge.
      • Greifen nach Gegenständen auf dem Beifahrersitz.
      • Einwurf des Fahrzeugschlüssels in den ungesicherten Briefkasten einer Werkstatt.
      • Verlassen des Fahrzeugs mit steckendem Zündschlüssel.


      Aber gut, passt wohl nicht so recht zum Thema Vereinsrecht. Ist mir nur gerade so eingefallen.

      Viel Glück und Erfolg als Vereinsvorstand, und hoffentlich brauchst Du weder Deine Haftpflicht noch sonstige Versicherung in Anspruch zu nehmen ...
      Gruß und Gute Fahrt
      Thorsten

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      Keinen klaren Gedanken fassen zu können, genügt heutzutage nicht mehr. Man muss auch unfähig sein, ihn auszudrücken.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von thziege ()

    • Schon, es sind aber auch Dinge dabei, die leicht mal passieren. Ich denke, eine rote Ampel oder ein Stoppschild hat vermutlich jeder schonmal versehentlich überfahren oder nach etwas gegriffen, was auf dem Beifahrersitz lag (Landkarte, Wegbeschreibung usw.)
      Gruß und Gute Fahrt
      Thorsten

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      Keinen klaren Gedanken fassen zu können, genügt heutzutage nicht mehr. Man muss auch unfähig sein, ihn auszudrücken.